Rechtsinformationen zum Fahrerlaubnisrecht (Führerscheinrecht):

Das Fahrerlaubnisrecht ist ein Teilbereich des Verkehrsrechts: Durch strafgerichtliches Urteil oder Strafbefehl kann die Fahrererlaubnis entzogen werden. Vor allem aber kann die Führerscheinstelle auf Grund von Zweifeln an der Eignung des Betroffenen Maßnahmen (z.b. eine MPU) anordnen oder die Fahrerlaubnis entziehen.


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Schwerpunkt Fahrerlaubnisrecht
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Führerschein im EU-Ausland - Rettung bei Fahrerlaubnisproblemen wegen Alkohol/Drogen?

Infotext Rechtsanwalt Paul Wegener

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 19.05.2006, Az. 3 L 631/06.NW (PDF-Datei)
Im Verfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkohol hat der Betroffene hat ein Recht auf mehrere medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU). Um dies durchzusetzen, steht ihm im laufenden Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren entgegen dem Wortlaut des § 44 a VwGO ausnahmsweise das Rechtsmittel der einstweiligen Verfügung offen.


Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil von 08.10.2007, Az. 3 K 61/07.NW (PDF-Datei mit nichtamtlichen Leitsätzen)

Es kann keine MPU angeordnet werden, wenn lediglich Drogenbesitz - nicht Drogenkonsum - nachgewiesen ist:
Darf eine MPU angeordnet werden bzw. der Führerschein entzogen werden, wenn der Betroffene die Aufforderung zum Drogenscreening verspätet erhalten hat? Das Gericht weist darauf hin, dass dies grundsätzlich nicht zulässig ist.
Zu den Anforderungen an ein fachärztliches Gutachten zum Nachweis von BTM-Konsum: Es ist nicht Sache des Gutachters ist, rechtliche Erwägungen oder bloße Vermutungen anzustellen.


Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 25.09.2009, Az. 10 B 10930/09.OVG (PDF-Datei)
Es ist unverhältnismäßig einem Fahrradfahrer, der keine Fahrerlaubnis besitzt, nach einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (mit 2,33 Promille) das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge zu verbieten, weil er sich geweigert hat eine MPU vorzulegen. Schon die Anordnung einer MPU kann in einem solchen Fall unverhältnismäßig sein.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.03.2011, Az. 3 C 1.10 (Pressemitteilung des Gerichts)
Führerscheinentzug wegen Punkten in Flensburg und Löschung der Punkte:
Wenn die Führerscheinstelle den Fahrerlaubnisentzug wegen Punkten in Flensburg beabsichtigt, erhält der Betroffene zuerst ein Anhörungsschreiben. Dort wird meist angeboten, freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten. Dadurch kann man Verwaltungsgebühren sparen - nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht hat dies jedoch einen großen Nachteil: Die Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg werden nicht gelöscht.


Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Koblenz, Beschluss vom 08.06.2011, Az. 10 B 10415/11.OVG (Volltext)
Kein Fahrradfahrverbot nach einer Alkoholfahrt mit dem Auto bei 1,1 ‰ Alkohol:
Mangelnde Eignung zum Fahrradfahren kann grundsätzlich nicht aus einer Alkoholfahrt mit einem Kraftfahrzeug abgeleitet werden. Auch bei erwiesener fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und deutlichen Alkoholproblemen kann ein Fahrradfahrverbot nur ausgesprochen werden, wenn belegt ist, dass der Betroffene betrunken Rad gefahren ist.

Der Betroffene war als Autofahrer mit 1,1 ‰ Alkohol aufgefallen, weshalb ihm durch Strafbefehl der Führerschein entzogen wurde. Nach Ablauf der Sperrfrist stellte er eigentlich nur einen Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins für sein Auto. Darauf forderte die Führerscheinstelle Ludwigshafen zuerst ein fachärztliches Gutachten. Nachdem das Gutachten zu dem Ergebnis kam, dass Alkoholprobleme vorlägen, wurde durch die Führerscheinstelle eine MPU angeordnet. Da der Betroffene diese nicht vorlegte, wurde nicht nur der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis abgelehnt. Die Führerscheinstelle hat außerdem das Führen nicht erlaubnispflichtiger Fahrzeuge untersagt, also das Fahrradfahren verboten. Dieses Fahrradfahrverbot ist gemäß der Gerichtsentscheidung des OVG Koblenz rechtswidrig.


Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Koblenz, Beschluss vom 01.09.2011, Az. 10 B 10683/11.OVG (Volltext)
Kein Fahrradverbot nach mehrfacher Alkoholfahrt mit dem Auto: Die Anordnung von Maßnahmen gemäß §§ 3 Abs. 2, 13 Abs. 1 FeV unterliegt selbst bei erwiesener Nichteignung des Betroffenen dem Auswahlermessen der Behörde. Die Anordnung einer MPU unter Androhung der Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge ("Fahrradverbot") nach Alkoholfahrten mit einem Kraftfahrzeug ist zumindest dann rechtswidrig, wenn andere, weniger belastende Maßnahmen wie z.b. die Anordnung der Vorlage von ETG-Bescheinigungen in Betracht kommen.



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