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Schwerpunkt Verkehrsrecht: Im Verkehrsrecht geht es um zivilrechtliche Fragen des Schadenersatzes nach einem Unfall. Verwarnungen und Bußgelder werden zum Beispiel wegen Verstößen gegen Geschwindigkeits- oder Abstandsvorschriften verhängt. Gerade bei Rotlichtverstößen oder Alkohol und Drogen im Verkehr erwarten den Betroffen einschneidende Konsequenzen: Es drohen Bußgelder, Fahrverbote und die Entziehung des Führerscheins. Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder und Straftaten im Straßenverkehr Die Beratung und Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr (Verkehrsstrafrecht) sind ein weiterer Teil dieses Rechtsgebietes. Es geht z.B. um Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstöße oder um Straftaten wie "Fahrerflucht" (§ 142 StGB), "Gefährdung des Straßenverkehrs" (§ 315c StGB), "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" (§ 315b StGB), "Nötigung im Straßenverkehr" (§ 240 StGB) oder "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (§ 21 STVG) und vor allem "Trunkenheit im Verkehr" (§ 316 StGB), also Alkohol am Steuer und Drogenmissbrauch bei Auto- und Fahrradfahrern. Neben Bußgeldern, Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und Geldstrafen (selten auch Freiheitsstrafen) droht hier die Verhängung eines Fahrverbots oder der Fahrerlaubnisentzug. Übrigens können nicht nur Bußgeldsachen sondern auch Verkehrsstraftaten zur zur Eintragung von Punkten führen - hier können leicht fünf, sechs oder sieben Punkte wegen eines Vorfalls anfallen. Gerade in Bußgeldsachen kann durch engagiertes und sachkundiges anwaltliches Vorgehen oft vieles erreicht werden. Die Messtechnik ist aufwändig und letztlich in vielen Fällen angreifbar. Führerscheinrecht (Punkte in Flensburg, Führerschein auf Probe, MPU, Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Drogen) Autofahren ist für viele Bürger ein alltägliches und selbstverständliches Freiheitsrecht. Durch Alkohol, Drogen, Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, aber auch auf Grund von Krankheiten und Alter, können Führerschein und Fahrerlaubnis in Gefahr geraten. Führerscheinsachen bilden einen besonderen Schwerpunkt unsere Tätigkeit. Ab 18 Punkten wird bekanntlich die Fahrerlaubnis entzogen. Zuvor müssen allerdings durch die Führerscheinstelle verschiedene Verwarnungen ausgesprochen, Fristen gesetzt und Nachschulungen angeboten oder angeordnet werden. Kommt es hier zu Fehlern oder wird mal etwas vergessen, ist eine Rückstufung vorzunehmen, ein Punkterabatt zu gewähren. Ob wirklich 18 Punkte erreicht sind, entscheidet sich erst danach. Aus der Presse weiß man, die Berechnung der Punktezahl ist ohnehin komlex, denn die Tilgungsvorschriften sind unübersichtlich. Den Behörden unterlaufen leicht Fehler und die Fahererlaubnis wird unberechtigt entzogen. Auch nach dem förmlichen Abschluss eines Bußgeld- oder eines Strafverfahrens, kommt es oft zu einer (weiteren und zusätzlichen) Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch die Fahrerlaubnisbehörde. Alkohol oder Drogen (z.b. Cannabis/THC, Speed/Amphetamin, Kokain) sowie aggressives Verhalten im Straßenverkehr bilden regelmäßig den Anlass für weitere einschneidende Maßnahmen: Die Fahrerlaubnisbehörde fordert z.B. eine fachärztliche Untersuchung oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, „Idiotentest“). Auch hier droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Probleme bei der Wiedererteilung des Führerscheins nach Entziehung der Fahrerlaubnis stellen sich im Weiteren. Informationen zu dem Bereich Führerschein und Fahrerlaubnis können hier unter Schwerpunkt Fahrerlaubnisrecht und Rechtsinformationen Fahrerlaubnisrecht aufgerufen werden. Unfallschadensrecht Das Verkehrsrecht betrifft an erster Stelle die Unfallschadensregulierung und damit alle Ansprüche nach einem Verkehrsunfall: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Kosten eines Mietwagens, Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Verletzung einer Person sowie viele weitere Ansprüche. Gebraucht- und Neuwagenkauf Auch beim Kauf beziehungsweise Verkauf eines Autos kommt es häufig zu Problemen: Mängel, Funktionsstörungen und Defekte geben Anlass zu Beanstandungen. Häufige Bereiche unsere Beratung und Vertretung sind hier:
Weitere Beiträge finden Sie unter Rechtsinformationen Verkehrsrecht.
Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Paul Wegener und Rechtsanwalt Konstantin Matzner. |
