Schwerpunkt Verkehrsrecht:
Im Verkehrsrecht geht es um zivilrechtliche Fragen des Schadenersatzes nach einem Unfall. Verwarnungen und Bußgelder werden zum Beispiel wegen Verstößen gegen Geschwindigkeits- oder Abstandsvorschriften verhängt. Gerade bei Rotlichtverstößen oder Alkohol und Drogen im Verkehr erwarten den Betroffen einschneidende Konsequenzen: Es drohen Bußgelder, Fahrverbote und die Entziehung des Führerscheins.
Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder und Straftaten im Straßenverkehr
Die Beratung und Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr (Verkehrsstrafrecht) sind ein weiterer Teil dieses Rechtsgebietes. Es geht z.B. um Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstöße oder um Straftaten wie "Fahrerflucht" (§ 142 StGB), "Gefährdung des Straßenverkehrs" (§ 315c StGB), "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" (§ 315b StGB), "Nötigung im Straßenverkehr" (§ 240 StGB) oder "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (§ 21 StVG) und vor allem "Trunkenheit im Verkehr" (§ 316 StGB), also Alkohol am Steuer und Drogenmissbrauch bei Auto- und Fahrradfahrern.
Neben Bußgeldern, Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und Geldstrafen (selten auch Freiheitsstrafen) droht hier die Verhängung eines Fahrverbots oder der Fahrerlaubnisentzug. Übrigens können nicht nur Bußgeldsachen sondern auch Verkehrsstraftaten zur Eintragung von Punkten führen. Gerade hier zeigt sich die Härte des neuen Punkterechts: Straftaten sind mit mindestens 2 Punkten belegt - und bereits ab 8 Punkten, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Gerade in Bußgeldsachen kann durch engagiertes und sachkundiges anwaltliches Vorgehen oft vieles erreicht werden. Die Messtechnik bei Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen ist aufwändig und in vielen Fällen angreifbar.
In letzter Zeit sind immer wieder Messungen zu beanstanden, die entgegen rechtlichen Vorgaben nicht an Risikobereichen erfolgen. Die betroffenen mobilen oder fest installierte Messgeräte sind in diesen Fällen an Stellen installiert, die ein besonders hohes Aufkommen von Bußgeldern versprechen, aber keine Gefahrenstellen bilden oder entgegen entsprechenden Richtlinien zu dicht hinter den geschwindigkeitsbeschränkenden Schildern liegen. Hier wird letztlich nur oder vor allem aus fiskalischen Gründen gemessen. Es besteht der Anschein, dass es den Gemeinden hier vor allem darum geht, durch Bußgelder ihre klammen Finanzen aufzubessern. Ein Beispiel bildet unseres Erachtens die fixe Messstelle in Viernheim, in der Heidelberger Straße, kurz nach der Abfahrt von der Autobahn A 659.
Führerschein / Fahrerlaubnis (Punkte in Flensburg, Führerschein auf Probe, MPU, Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Drogen)
Autofahren ist für viele Bürger ein alltägliches und selbstverständliches Freiheitsrecht. Durch Alkohol, Drogen, Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, aber auch auf Grund von Krankheiten und Alter, können Führerschein und Fahrerlaubnis in Gefahr geraten. Führerscheinsachen bilden einen besonderen Schwerpunkt unsere Tätigkeit.
Ab 8 Punkten wird nach neuem Recht die Fahrerlaubnis entzogen. Zuvor müssen allerdings durch die Führerscheinstelle verschiedene Verwarnungen ausgesprochen, Fristen gesetzt und Nachschulungen angeboten oder angeordnet werden. Kommt es hier zu Fehlern oder wird mal etwas vergessen, ist eine Rückstufung vorzunehmen, ein Punkterabatt zu gewähren. Ob wirklich 8 Punkte erreicht sind, entscheidet sich erst danach. Aus der Presse weiß man, die Berechnung der Punktezahl ist ohnehin komlex, denn die Tilgungsvorschriften sind unübersichtlich. Den Behörden unterlaufen leicht Fehler und die Fahererlaubnis wird unberechtigt entzogen.
Auch nach dem förmlichen Abschluss eines Bußgeld- oder eines Strafverfahrens, kommt es oft zu einer (weiteren und zusätzlichen) Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch die Fahrerlaubnisbehörde. Alkohol oder Drogen (z.b. Cannabis/THC, Speed/Amphetamin, Kokain) sowie aggressives Verhalten im Straßenverkehr bilden regelmäßig den Anlass für weitere einschneidende Maßnahmen: Die Fahrerlaubnisbehörde fordert z.B. eine fachärztliche Untersuchung oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, „Idiotentest“). Auch hier droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Probleme bei der Wiedererteilung des Führerscheins nach Entziehung der Fahrerlaubnis stellen sich im Weiteren.
Aktuelle Informationen zu dem Bereich Führerschein und Fahrerlaubnis können hier unter Schwerpunkt Führerscheinrecht und Urteile Blogs Artikel Verkehrsrecht aufgerufen werden.
Unfallschadensrecht
Das Verkehrsrecht betrifft an erster Stelle die Unfallschadensregulierung und damit alle Ansprüche nach einem Verkehrsunfall: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Kosten eines Mietwagens, Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Verletzung einer Person sowie viele weitere Ansprüche.
Als Geschädigter und Unfallbeteiligter fragt man sich, wie verhalte ich mich richtig am Unfallort? Das Wichtigste zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall finden Sie in unserem Merkblatt Verkehrsunfall (pdf). Als Geschädigter fragt man sich weiter, welches Geld steht mir zu und wie setze ich meine Ansprüche durch? Weitere Informationen hierrüber finden Sie unter Rechte und Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.
Gebraucht- und Neuwagenkauf
Auch beim Kauf beziehungsweise Verkauf eines Autos kommt es häufig zu Problemen: Mängel, Funktionsstörungen und Defekte geben Anlass zu Beanstandungen.
Häufige Bereiche unsere Beratung und Vertretung sind hier:
* Verkehrsunfall, Unfallschadensregulierung
* Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld
* Gebrauchtwagenkauf
* Bußgeldsachen wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
* Verkehrsstrafsachen
* Fahrverbot
* Führerscheinentzug ("Entziehung der Fahrerlaubnis")
* medizinisch-psychologische Untersuchung („MPU")
* Wiedererteilung des Führerscheins („Neuerteilung der Fahrerlaubnis“)